Einladung zur Jahreshauptversammlung

Liebe Vereinsmitglieder,

am Samstag, den 25. März 2023, findet unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt, zu der ich Sie hiermit herzlich in den Landgasthof Reith einlade.

Beginn: 19.30 Uhr

Tagesordnung:
  1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden und Feststellung der Anwesenheit
  2. Totenehrung
  3. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden
  4. Abstimmung über den Jahresbericht
  5. Kassenbericht durch den Kassierer
  6. Bericht der Kassenprüfer mit Antrag auf Entlastung des Kassierers
  7. Bericht über die Einsatzabteilung
  8. Bericht über die Jugendabteilung
  9. Bericht über die Seniorenabteilung
10. Grußworte der Gäste
11. Ehrung für 25-, 40-, 50- und 60-jährige Vereinszugehörigkeit
12. Neuwahlen des gesamten Vorstandes
13. Wahl der Kassenprüfer
14. Anträge und Verschiedenes
     (Anträge sind mind. drei Tage vor der Versammlung dem Vorstand mitzuteilen)

Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung, etwa gegen 21.00 Uhr, laden wir die Frauen bzw. Freundinnen zu einem gemeinsamen Abendessen ein. Hiermit wollen wir unseren Dank für die bereitwillige Unterstützung im vergangenen Jahr ausdrücken.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einladung mehr als ein Drittel der Stimmberechtigten vertreten sind. Bei Beschlussunfähigkeit muss innerhalb einer halben Stunde die Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einberufen werden, die dann stets beschlussfähig ist.

Mit freundlichen Grüßen

(Stefan Heil – 1. Vorsitzender)

Für ortsansässige Mitglieder erfolgt keine gesonderte schriftliche Einladung.

Annahmezeiten für das Hutzelfeuer 2023

Zum Hutzelfeuer laden wir herzlich am 26. Februar bei Anbruch der Dunkelheit ein. Neben Fackeln für die Kinder ist für das leibliche Wohl bestens im Feuerwehrgerätehaus gesorgt. Mit Ihrem Besuch unterstützen Sie die Jugendfeuerwehr.

Es gilt aber, aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes, einige Regeln zu beachten. Das Hutzelfeuer darf nur aus trockenem organischen Material z.B. unbehandeltem Holz (ohne Nägel, etc), Reisig Weihnachtsbäumen, Stroh oder ähnlichem bestehen.

Verboten sind insbesondere:

  • Altreifen,
  • Kunststoffe,
  • Matratzen und Polstermöbel,
  • sonstige Möbelstücke,
  • behandeltes Holz oder Sperrmüll,
  • Altöl oder Chemikalien,
  • Materialien, die starken Rauch verursachen,
  • etc.

Diese Materialien gehören in den Hausmüll, Sperrmüll bzw. Zum Sondermüll, nicht aber in den Hutzelhaufen.

Bei der Anlieferung von Material an den Hutzelfeuer-Platz ist, folgendes zu beachten: Wurzelstöcke, Stammholz und anderes schwer brennbares Holz gehört nicht zum Hutzelfeuer.

Annahmezeiten:
Das Brennmaterial darf nur zu folgenden Annahmezeiten an den Hutzelfeuer-Platz (Dirloser Straße, gegenüber dem Feuerwehrgerätehaus) geliefert werden:

  • Samstag, 28. Januar, 4.+11.+18. Februar von 10.00 bis 14.00 Uhr

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Liebe Vereinsmitglieder,

am Freitag, den 22. April 2022, findet unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt, zu der ich Sie hiermit herzlich in den Landgasthof Reith einlade.

Beginn: 19.30 Uhr

Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden und Feststellung der Anwesenheit
2. Totenehrung
3. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden
4. Abstimmung über den Jahresbericht
5. Kassenbericht durch den Kassierer
6. Bericht der Kassenprüfer mit Antrag auf Entlastung des Kassierers
7. Bericht über die Einsatzabteilung
8. Bericht über die Jugendabteilung
9. Bericht über die Seniorenabteilung
10. Grußworte der Gäste
11. Ehrung für 25-, 40- und 50-jährige Vereinszugehörigkeit
12. Wahl der Kassenprüfer
13. Beschlußfassung über eine geplante Satzungsänderung
14. Anträge und Verschiedenes
Anträge sind mind. drei Tage vor der Versammlung dem Vorstand mitzuteilen)

Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung, etwa gegen 21.00 Uhr, laden wir die Frauen bzw. Freundinnen zu einem gemeinsamen Abendessen ein. Hiermit wollen wir unseren Dank für die bereitwillige Unterstützung im vergangenen Jahr ausdrücken.

Es gelten die aktuellen Corona-Bestimmungen.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einladung mehr als ein Drittel der Stimmberechtigten vertreten sind. Bei Beschlussunfähigkeit muss innerhalb einer halben Stunde die Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einberufen werden, die dann stets beschlussfähig ist.


Mit freundlichen Grüßen

Stefan Heil – 1. Vorsitzender


Für ortsansässige Mitglieder erfolgt keine gesonderte schriftliche Einladung.

Hutzelfeuer 2022

Aufgrund der aktuellen Situation ist es uns leider auch dieses Jahr nicht möglich das Hutzelfeuer durchzuführen. Wir bitten Sie den Hutzelfeuer-Platz nicht mit Weihnachtsbäumen etc. anzufahren. Die Kompostierungsanlage der Gemeinde Künzell (Lanneshofweg) steht Ihnen samstags von 10-12 Uhr zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!